Kosten

In der Praxis bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Abrechnung, die nachfolgend einmal aufgelistet sind (Honorarlisten).


Privat Versicherte / Beihilfeberechtigte

In der Regel kann die Therapie über Ihre Private Krankenversicherung oder die Beihilfe abgerechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie über die Einzelheiten Ihres Versicherungsvertrages, insbesondere ob und in welchem Umfang Psychotherapie enthalten ist. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung (GOP) für Psychotherapeuten. Sie erhalten dann wie gewohnt eine Rechnung, die Ihnen später von Ihrer Krankenversicherung erstattet wird. 


Selbstzahler

Neben den Coaching- und Beratungsangeboten, die nicht von der Kasse übernommen werden, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, die Therapie selbst zu bezahlen. Auch hier gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten nach GOP. 


Gesetzlich Versicherte BKK VBU

Schreiben Sie mir eine Mail oder eine SMS mit dem Hinweis, dass Sie bei der BKK VBU versichert sind und wir vereinbaren bei freien Kapazitäten schnell einen Ersttermin. Vergessen Sie nicht Ihre Versichertenkarte beim ersten Besuch. 

 


Gesetzlich Versicherte (Kostenerstattung)

Psychisch kranke Menschen haben einen Anspruch auf eine rechtzeitige Behandlung. Leider ist in Deutschland die Zahl der Psychotherapeuten mit Kassenzulassung viel zu gering, so dass psychisch kranke Menschen teilweise unzumutbar lange auf einen Therapieplatz warten müssen.

 

Wenn Sie bei anderen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung bereits angefragt haben und mit langen Wartezeiten zu rechnen ist, können Sie das Kostenerstattungsverfahren für meine Praxis in Anspruch nehmen. Dies ist möglich, da ich eine Approbation als Psychologische Psychotherapeutin und einen Eintrag im Arztregister der kassenärztlichen Vereinigung Berlin habe.

 

Das Verfahren der Kostenerstattung ist nach § 13,3 SGB V gesetzlich geregelt.

 

Um sicher zu gehen, dass die Kasse die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis übernimmt, muss ein formloser Antrag gestellt werden. Ich berate und unterstütze Sie gern bei der Antragsstellung.

 

Nähere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie im Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer


Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr

Sie müssen beim ersten Termin den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218), den Sie bei Ihrem Truppenarzt erhalten, vorlegen. Auf dieser Grundlage können wir sofort mit den probatorischen Sitzungen beginnen.

Die weitere Behandlung kann auf Grundlage des Behandlungsausweises (gleichzeitig Genehmigung zur Psychotherapie und Kostenübernahmeerklärung) bis zur Höchstdauer von 25 Sitzungen durchgeführt werden, solange der überweisende Truppenarzt oder eine andere zuständige Stelle der Bundeswehr die Kostenübernahme nicht widerruft.