Kosten

Die gesetzliche Grundlage für mein Honorar ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da der Gebührenkatalog der GOP jedoch seit Jahrzehnten nicht grundlegend reformiert wurde, bildet er den aktuellen medizinischen Standard und den tatsächlichen Zeitaufwand moderner Psychotherapie oft nicht mehr eins zu eins ab.

Um Ihnen dennoch eine Behandlung nach neuesten wissenschaftlichen Leitlinien anbieten zu können, kommen in meiner Praxis Analogbewertungen und Zusatzziffern zum Einsatz. Die Abrechnung basiert auf den offiziellen Empfehlungen der Kammern (BPtK/BÄK), wo Sie aktuelle Tabellen und Details zu den Ziffern und Analogziffern einsehen können.

Gesetzlich Versicherte

Nachdem wir telefonisch oder per Mail einen Sprechstundentermin zum Kennenlernen vereinbart haben, kommen Sie mit Ihrer Versichertenkarte sowie ggf. einer Überweisung zum Termin. ACHTUNG! Eine Behandlung ohne Versichertenkarte ist nicht möglich.


Privat Versicherte / Beihilfeberechtigte

In der Regel kann die Therapie über Ihre Private Krankenversicherung oder die Beihilfe abgerechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie über die Einzelheiten Ihres Versicherungsvertrages, insbesondere ob und in welchem Umfang Psychotherapie enthalten ist. Das Honorar richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung der GOP. (s. Kosten)

Sie erhalten dann wie gewohnt eine Rechnung, die Ihnen später von Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfe erstattet wird. 

 


Selbstzahler

Neben den Coaching- und Beratungsangeboten, die nicht von der Kasse übernommen werden, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, die Therapie selbst zu bezahlen. Das Honorar richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung der GOP (s. Kosten), sofern nicht anders vereinbart.


Ausfall

Bitte beachten Sie: Da ich meine Praxis nach dem Bestellsystem führe, sind Termine exklusiv für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Bei kürzerfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80,00 Euro fällig, sofern der Termin nicht kurzfristig neu vergeben werden kann. Sie erhalen eine Rechnung, diese werden nicht von den Kassen erstattet.